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Webseite : www.netproof.de
Geschäftsführer: Manuel Carneiro Ruddat
Geschäftsführerin: Sigrid Harms
Amtsgericht Lüneburg: HRB 110136
Steuernummer: 50 / 200 / 24232
USt. IdNr.: DE 116819474
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen1.Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.Abweichungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebote/Vertragsabschluß1.In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
2.Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und ggf. Frachtversicherung ab Lager, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
3.Alle Angebote gelten bis zum dem darin genannten Termin. Fehlt eine Terminbestimmung, so erlischt das Angebot mit Ablauf des 21. Tages nach Ausstellung des Angebotes.
4.Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande. Der Käufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Rücksendung der unterzeichneten Durchschrift der Auftragsbestätigung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Rücksendung der Auftragsbestätigung lediglich als Zugangsbeweis gilt und sonstige Rechtswirkungen der Auftragsbestätigung nicht einschränkt.
5.Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
6.Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig.
§ 3 KaufverträgeDie Verträge zwischen Käufer und Verkäufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen.
§ 4 PreiseSämtliche Preise sind Nettopreise in € (EUR).
§ 5 Lieferung und Lieferzeiten1.Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers.
2.Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
3.Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers.
4.Soweit Liefertermine vereinbart werden, stehen diese unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung durch den Hersteller bzw. den Großhändler.
5.Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen nicht Erfüllung verlangen.
6.Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt.
7.Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
8.Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, (Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre, Betriebssperre und Lieferstörungen), ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
9.Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
10.Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang1.Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
2.Der Versand der Ware kann nach Vorauskasse oder Bar-Nachnahme erfolgen. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden durch den Verkäufer gemäß § 315 BGB festgesetzt und in Rechnung gestellt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung1.Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit Lieferung.
3.Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei Wochen dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen.
4.Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, defekte Ware zum Zwecke der Nachbesserung auf eigene Kosten unter Verwendung der Originalverpackung an den Verkäufer zu übersenden. Der aufgetretene Mangel ist auf dem Service-Begleitschein näher zu bezeichnen.
5.Vor Übergabe eines defekten Gerätes an den Verkäufer zu Reparaturzwecken verpflichtet sich der Käufer, eine Datensicherung seiner Daten vorzunehmen. Sollten im Rahmen von Reparaturbemühungen des Verkäufers die auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten teilweise oder insgesamt verloren gehen, so haftet der Verkäufer für den hieraus entstandenen Schaden nicht.
6.Der Verkäufer ist berechtigt, die defekte Ware zu Reparaturzwecken an qualifizierte Dritte weiterzugeben (Hersteller usw.). Der Käufer stellt sicher, daß die auf den Geräten noch befindlichen Daten in datenschutzrechtlicher Hinsicht unbedenklich sind.
7.Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen des Verkäufers nicht eingehalten, Änderungen an den Waren vorgenommen, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, oder wird die Ware unsachgemäß genutzt oder gelagert, so entfällt jede Gewährleistung.
8.Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
10.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Urheberrecht1.An allen EDV-Programmen oder sonstigen Werken, die von dem Verkäufer erstellt werden, unabhängig davon, ob dies vor Ort oder außerhalb den Geschäftsräumen des Käufers erfolgt, erwirbt der Käufer ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 II Urhebergesetz. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung in anderer Form ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet. Auf die Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gemäß § 106 Urhebergesetz wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Verkäufer ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises des Produktes zu erheben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
2.Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
3.Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
5.Bei Einbau der gelieferten Ware in fremde Sachen durch den Käufer oder in dessen Auftrag durch Dritte wird der Verkäufer Miteigentümer an der neu entstandenen Sache. Miteigentum entsteht im Verhältnis des Wertes der von dem Verkäufer gelieferten Ware zu den mitverwendeten fremden Waren.
§ 10 Vorausabtretung der Verkaufsforderungen1.Der Käufer tritt hiermit seine bestehenden und künftigen Ansprüche gegen Dritte aus einem eventuellen Weiterverkauf der vom Verkäufer gelieferten und noch nicht vollständig bezahlten Waren an den Verkäufer ab. Die Abtretung beschränkt sich auf die Höhe der für die weiter veräußerten Waren noch bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer. Entsprechendes gilt für Forderungen, die aus sonstigem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware entstehen, z. B. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ersatzansprüche aus Versicherungsverträgen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen berechtigt, sofern er nicht mit Zahlungen gegenüber der Verkäufer in Verzug ist.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt1.Kommt der Käufer mit vertraglichen Zahlungspflichten in Verzug, so hat der Verkäufer das Recht, von weiteren bereits mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Bei Verzicht auf das Rücktrittsrecht leistet der Verkäufer aus diesen Verträgen nur noch gegen Vorauszahlung bzw. Bar-Nachnahme.
§ 12 Zahlung1.Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
2.Der Käufer ist zur Aufrechnung, Herabsetzung der Vergütung oder Zurückhaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder sich die Parteien einvernehmlich darauf verständigt haben.
3.Die Anrechnung der Zahlungen erfolgt auf die jeweils älteste Schuld. Sind dem Verkäufer Kosten oder Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen wegen einer Forderung entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
4.Teilleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 13 Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz1.Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Informationen aus dem Betrieb des Käufers vertraulich zu behandeln und mit den für ihn jeweils im Rahmen eines Auftrages ggf. tätigen Personen in geeigneter Form eine solche Verpflichtung ausdrücklich zu vereinbaren.
2.Der Käufer verpflichtet sich, Berichte, Gutachten oder andere schriftliche Stellungnahmen, die vom Verkäufer oder in dessen Auftrag von Dritten erstellt wurden, nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weiterzugeben.
3.Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Käufer im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Angaben vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Käufers an Dritte weiterzugeben. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit1.Erfüllungsort ist Winsen/Luhe. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht Winsen als Gerichtsstand vereinbart.
2.Sollten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.